1. VERANSTALTER

WeserStage - Veranstaltungstechnik

Lipperkamp 34
27580 Bremerhaven

Telefon: 0157 / 35 22 52 06
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nachfolgend nur als „Veranstalter“ genannt. 

 
 

2. ANWENDUNGSBEREICH/VERTRAGSPARTNER

2.1. Das Autokino Geestland on Tour findet auf dem Parkplatz von METRO, Drangstedter Chaussee 101, 27607 Geestland, statt. Es gelten die Bestimmungen und Einschränkungen gemäß der Coronaverordnung des Landes Niedersachsen.

2.2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend nur „AGB“) gelten zwischen dem Käufer eines Tickets (nachfolgend nur „Besucher“) und dem Veranstalter. Sofern AGB von Subunternehmen Anwendung finden und diese ihrem Inhalt nach denen diesen AGB widersprechen, gelten diese AGB vorrangig.

Durch den Kauf eines Tickets schließt der Besucher einen Veranstaltungsvertrag und erwirbt ein Besuchsrecht der Veranstaltung.

2.3. Neben den sich aus diesen AGB ergebenden Pflichten, verpflichtet sich der Besucher auch zur Beachtung der weiteren Regeln für das Verhalten im Autokino Geestland.

2.4. Vertragliche Beziehungen kommen durch den Erwerb des Tickets ausschließlich zwischen dem Veranstalter und dem des Tickets erwerbenden Besucher zustande.

2.5. Erworbene Tickets sind vom Umtausch oder Rückerstattung ausgeschlossen.

 

3. VERTRAGSSCHLUSS

3.1. Der Besucher gibt mit der Betätigung des „zahlungspflichtig bestellen“-Buttons oder eines anderen der Vorschrift des § 312 j Abs. 3 BGB entsprechenden Buttons ein verbindliches Angebot ab, welches der Veranstalter bei der Vorkasse mit Versand der Buchungsbestätigung per E-Mail und bei sämtlichen anderen Zahlungsarten durch den sofortigen Versand der print@home-Tickets über E-Mail annimmt.

3.2. Eine Rückgabe von Tickets ist grundsätzlich ausgeschlossen. Ausgenommen sind Rückgaben auf Grund von Änderungen, welche vom Veranstalter, Künstler oder Dienstleister verschuldet sind.

 

4.  WEITERVERKAUFSVERBOT / VERBOT DER ABÄNDERUNG VON TICKETS / VERTRAGSSTRAFE / TICKETS ALS PREIS BEI GEWINNSPIELEN

4.1. Der Besucher ist nur berechtigt, die Tickets für ausschließlich private Zwecke zu nutzen. Jegliche/r gewerbliche Weiterverkauf/Weitergabe der erworbenen Tickets ohne die Einholung einer vorherigen Zustimmung durch den Veranstalter ist verboten.

4.2. Das Präparieren des Tickets (z.B. Aufdrucken, Abändern oder sonstige Arten der Veränderung des Tickets) zum Zwecke der Täuschung ist verboten. Die Tickets sind personalisiert. Die Personalisierung ist durch eine vom Veranstalter durch die TicketPAY Europe GmbH zur Verfügung gestellte Unterseite auf der Autokino-Geestland-Seite durchzuführen und muss über diese erfolgen. Die Eintrittsberechtigung ist nur unter den nachfolgenden Bedingungen auf Dritte übertragbar: Der Dritte darf die Eintrittsberechtigung nicht ohne Zustimmung des Veranstalters als Preis bei einem Gewinnspiel oder Preisausschreiben oder sonst zu Werbezwecken einsetzen und muss alle Rechte und Pflichten aus dem Veranstaltungsbesuchsvertrag – einschließlich des Weiterverkaufsverbots – übernehmen.

4.3. Jeder Besucher, der Tickets unter Verstoß gegen die vorstehenden Zustimmungsvoraussetzungen/Verbote weiterverkauft, weitergibt, verlost oder im Sinne von Ziffer 4.2 präpariert, ist verpflichtet, dem Veranstalter eine angemessene, durch den Veranstalter nach billigem Ermessen festzusetzende und gerichtlich zu überprüfende Vertragsstrafe in Höhe von bis zu €2.500,00 je vertragswidrig angebotenem, verlosten oder präparierten Ticket bzw. Besuchsrecht zu zahlen. Dem Veranstalter bleibt die Geltendmachung eines höheren Schadens unter Anrechnung der Vertragsstrafe vorbehalten. Der Veranstalter ist in derartigen Fällen weiter berechtigt, das betroffene Ticket einzuziehen oder Besuchsrecht zu widerrufen.

 

5. ANREISE

5.1. Die Anreise zum Autokino Geestland ebenso wie das Parken auf dem Kinogelände erfolgt auf eigene Gefahr. Vor dem Kinogelände ist auf die Einhaltung der Straßenverkehrordnung zu achten. Besonders sind Kreuzungen und Überwege freizuhalten.

5.2. Die Zufahrtskontrolle zum Autokino Geestland ist mit Pylonen / Markierungen sichtbar gemacht. Besucher des Autokino Geestland fahren direkt bis zum Kontrollpunkt / letzten Fahrzeug der Reihe vor.

5.3. Auf der Zufahrt ist mit Gegenverkehr zu rechnen.

 

6. ZUTRITT ZUM AUTOKINO GEESTLAND / EINLASSKONTROLLE

6.1. Zutritt zum Autokino Geestland erhalten nur Besucher, die über ein gültiges Ticket verfügen. Dieses Ticket muss vorab elektronisch erworben werden. Eine Abendkasse oder vor Ort Verkauf ist nicht möglich.

6.2. Den Anweisungen des Ordnungspersonals ist Folge zu leisten. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, bei Nichtbeachtung einen sofortigen Platzverweis auszusprechen.

6.3. Das Ordnungspersonal ist berechtigt, eine Fahrzeugkontrolle durchzuführen. Der Besucher erklärt sich hiermit einverstanden.

6.4. Unsere Personal an der Zufahrtskontrolle scannt die Tickets und informiert Besucher über aktuelle Gegebenheiten beim Autokino Geestland.

6.5. Die Zufahrt auf das Kinogelände gibt das Personal an der Einlasskontrolle frei.

6.6. Es gilt SCHRITTGESCHWINDIGKEIT auf dem gesamten Kinogelände!

6.7. Um eine potentielle Unfallgefahr auszuschließen darf das Fahrzeug nur auf Anweisung des Ordnungspersonals auf dem Gelände bewegt oder umgestellt werden. 

6.7.1. Es besteht keine freie Platzwahl, Fahrzeuge werden - soweit möglich - entsprechend der Fahrzeuggrößen auf dem Kinogelände platziert. Den Stellplatz zeigt der Einweiser an. SUV oder andere hohe Fahrzeuge werden zwischengeparkt und erst kurz vor dem Film auf den Stellplatz am Rand und dem hinteren Bereich eingewiesen.

6.8. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Besuchern den Zutritt zu dem Autokino-Gelände aus wichtigem Grund zu verwehren. Als wichtiger Grund gilt insbesondere, aber nicht abschließend, das Mitführen von verbotenen Gegenständen im Sinne von Ziffer 7.1, ein offensichtlich stark alkoholisierter Zustand des Besuchers, wenn der Besucher offensichtlich unter Drogeneinfluss steht oder eine offensichtlich homophobe, sexistische, rassistische oder menschenverachtende Einstellung hat oder wenn Besucher das eingesetzte Personal oder andere Besucher beleidigen, belästigen oder bedrohen. Bei Verletzung des Jugendschutzes wird der Einlass ebenso verweigert (Ziffer 8). Besteht ein wichtiger Grund für die Verweigerung des Einlasses, verliert das Ticket des Besuchers seine Gültigkeit; der Ticketpreis wird nicht erstattet. Der Veranstalter behält sich vor, Anzeige zu erstatten.

 

7. VERBOTENE GEGENSTÄNDE

7.1. Auf dem gesamten Autokino-Gelände sind verboten: Drogen und Rauschmittel, Shishas mit Glas-Bowl, Tiere/Haustiere, Waffen aller Art (auch im technischen Sinne), professionelle Foto-, Film-, Videokameras und Tonbandgeräte, Drohnen, Fackeln, pyrotechnische Gegenstände, Laserpointer, Aggregate und Autobatterien, Spiritus, Benzin oder anderer brennbarer Flüssigkeiten, Gaskartuschen, Trockeneis, Grills, offenes Feuer, Musikanlagen, Wunderkerzen, Himmelslaternen, Vuvuzelas, Megaphone, kommerzielle, politische oder religiöse Gegenstände aller Art, einschließlich Banner, Schilder, Symbole oder Flugblätter sowie gefährliche Gegenstände jeglicher Art. 

7.2. Verbotene Gegenstände müssen vor Einlass entsorgt oder von dem Besucher außerhalb des Autokino-Geländes verwahrt werden.

 

8. HAUSRECHT / VERHALTENSREGELN / FOTOGRAFIEREN UND FILMEN

8.1. Das Hausrecht wird vom Veranstalter bzw. durch beauftragte Dritte ausgeübt. Den Weisungen des Personals des Veranstalters ist Folge zu leisten. Ergänzend können für die einzelnen Bereiche Autokino Geestland besondere Verhaltensordnungen gelten, die den Benutzern dieser Bereiche, z.B. durch Aushänge, rechtzeitig vor Nutzung der Bereiche bekannt gemacht werden.

8.2. Den Besuchern ist es insbesondere untersagt:

8.2.1. verbotene Gegenstände im Sinne von Ziffer 7.1 mitzuführen;

8.2.2. körperliche Gewalt gegen andere Besucher, Personal des Veranstalters oder sonstige Dritte auszuüben;

8.2.3. Gegenstände auf die Leinwand, auf das Personal des Veranstalters oder andere Besucher zu werfen;

8.2.4. außerhalb der Toiletten zu urinieren oder die Notdurft zu verrichten;

8.2.5. bauliche Anlagen, Wände, Sachen etc. zu bemalen, zu besprühen oder zu beschmutzen;

8.2.6. ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Veranstalters gewerblich Handel zu treiben, Marketingaktionen oder Werbemaßnahmen durchzuführen. Werbemaßnahmen gleich welcher Art, d.h. Bewerbung eines Produkts, einer Dienstleistung, eines Unternehmens oder einer Marke, sowie das Anbringen von Dekorationen und sonstigen Gegenständen sind auf dem gesamten Festivalgelände grundsätzlich untersagt. Im Falle einer Zuwiderhandlung wird die Aktion dem Veranlasser in Rechnung gestellt. Dabei wird der Wert eines vergleichbaren Sponsoringvertrages zugrunde gelegt. Der Veranstalter behält sich darüber hinaus das Recht vor, einen weitergehenden Schadensersatz geltend zu machen. Im Rahmen des Möglichen sind alle bereits ergriffenen Maßnahmen rückgängig zu machen.

8.2.7. Bereiche und Räume zu betreten, die für Besucher nicht freigegeben sind, und auf die Bühnen, Zelte, Traversen oder ähnliches zu klettern;

8.3. Das Fotografieren für den privaten Gebrauch ist gestattet. Die Persönlichkeitsrechte Dritter sind dabei jederzeit zu wahren. Ton-, Film-, Digital- und Videoaufnahmen, auch für den privaten Gebrauch, sind grundsätzlich untersagt. Das Mitbringen von professionellen Tonbandgeräten und professionellen Foto-, Film-, Video- und Digitalkameras ist nicht gestattet. Missbrauch wird strafrechtlich verfolgt. Erlaubt sind einfache Digitalkameras ohne wechselbare Objektive sowie GoPros (keine Profiausrüstung, keine Filmkameras).

8.4. Der Verzehr von mitgebrachten Speisen und Getränken ist untersagt.

8.5. Besucher, die gegen die vorstehenden Verhaltensregeln oder gegen Verhaltensgebote verstoßen oder verstoßen haben, kann der Veranstalter vom Veranstaltungsgelände verweisen und Hausverbot erteilen. Begeht ein Besucher vom Autokino Geestland eine Straftat (z.B. Handel mit Betäubungsmitteln, Körperverletzung, Diebstahl oder sexuelle Nötigung), wird der Besucher sofort und ohne Vorwarnung von dem Veranstaltungsgelände verwiesen und der Sachverhalt wird bei den Strafverfolgungsbehörden zur Anzeige gebracht.

8.5.1. Besteht einer der vorgenannten wichtigen Gründe und wird der Besucher vom Veranstaltungsort verwiesen und verliert das Ticket seine Gültigkeit; der Eintrittspreis wird nicht erstattet. Ein Besucher, der schuldhaft gegen diese AGB oder eine etwaige, ihm rechtzeitig bekanntgemachte Verhaltensordnung verstößt, ist dem Veranstalter zum Ersatz eines dem Veranstalter dadurch entstehenden Schadens verpflichtet.

 

9. JUGENDSCHUTZ

9.1. Für das gesamte Autokino-Gelände gelten die Bestimmungen des Gesetzes zum Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit.

9.2. Es gelten die FSK-Angaben der Filme.

 

10. VERLEGUNG DER VERANSTALTUNG / ABSAGE DER VERANSTALTUNG / HÖHERE GEWALT

10.1. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Veranstaltung aus wichtigem Grund örtlich und/oder terminlich zu verlegen oder abzusagen. In diesem Fall besteht ein Rückerstattungsanspruch nur begrenzt auf den Nennwert des Tickets und nur bis zum Veranstaltungstermin. Ein darüberhinausgehender Schadensersatzanspruch besteht nicht. Absagen oder Änderungen werden durch den Veranstalter so früh wie möglich bekannt gegeben und können auch noch nach Beginn des Autokino Geestland aus wichtigem Grund stattfinden. Hieraus können seitens des Besuchers keine Ansprüche jedweder Art abgeleitet werden, es sei denn der Veranstalter handelt grob fahrlässig oder mit Vorsatz.

Ergänzend gelten die aktuellen Aushänge und die Anweisungen des Ordnungspersonals vor Ort.

10.2. Das Autokino Geestland findet bei jeder Witterung statt. Sollten die Witterungsumstände jedoch eine Gefahr für Leib, Leben oder Gesundheit der Besucher, Künstler und/oder des Personals begründen, kann der Veranstalter das Autokino Geestland sofort abbrechen.

10.3. Wird aus Witterungsgründen oder aufgrund einer behördlichen Anordnung oder gerichtlichen Entscheidung oder aufgrund sonstiger unvorhersehbarer und unverschuldeter Umstände eine von dem Veranstalter zu erbringende Leistung unmöglich oder verzögert (z.B. Arbeitskämpfe, Betriebsstörungen, Transporthindernisse, behördliche Maßnahmen – jeweils auch bei den Vertragspartnern des Veranstalters), so ist der Veranstalter berechtigt, die Veranstaltung abzusagen; eine Erstattung des Eintrittskartenpreises ist in diesem Fall ausgeschlossen.

10.4. Eine Haftung für Folgeschäden aufgrund der Verschiebung und Absage der Veranstaltung ist ausgeschlossen. 

 

11. HAFTUNG

11.1. Der Veranstalter haftet nicht für beschädigte, verloren gegangene, gestohlene oder sonst abhanden gekommene Gegenstände.

11.2. Eine für den Fall schuldhafter Pflichtverletzung oder aus sonstigen Rechtsgründen einem Gast entstehender Anspruch auf Schadensersatz wird zugunsten des Veranstalters dahingehend begrenzt, dass Letzterer haftet,

  1. in voller Schadenhöhe nur bei grobem Verschulden im Sinne von § 309 Nr. 7 b BGB (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit) des Veranstalters, seiner Organe oder leitenden Angestellten,
  2. dem Grunde nach bei jeder schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, wobei unter wesentlichen Vertragspflichten solche zu verstehen sind, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet,
  3. außerhalb solcher Pflichten dem Grunde nach nur für grobes Verschulden im Sinne von § 309 Nr. 7 b BGB für Erfüllungsgehilfen. Der Höhe nach haftet der Veranstalter in den Fällen b. und c. nur für Ersatz des voraussehbaren vertragstypischen Schadens.

11.3. Die in den Fällen a. bis c. geregelten Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten nicht im Fall der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit einer Sache im Sinne des § 444 BGB, im Fall des arglistigen Verschweigens eines Mangels, im Fall von Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit eines Menschen, sofern der Veranstalter die dazu führende Pflichtverletzung zu vertreten hat, sowie im Fall einer zwingenden Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz oder im Fall der Übernahme des Beschaffungsrisikos im Sinne von § 276 BGB. Insoweit wird klargestellt, dass der Veranstalter das Beschaffungsrisiko nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung im Sinne einer ausdrücklichen verschuldensunabhängigen Verantwortlichkeit trägt.

11.4. Der Veranstalter übernimmt keine Garantie für die Richtigkeit der Aussagen des Ordnungs- und Servicepersonals sowie von ihm nicht unmittelbar autorisierten Angaben in Social-Media-Kanälen.

 

12. RECHT AM EIGENEN BILD, BILD-, VIDEO- UND TONRECHTE

Der Veranstalter und durch ihn beauftragte Dritte sind berechtigt, im Rahmen vom Autokino Geestland Bild-, Ton- und Bildtonaufnahmen der Besucher ohne Vergütung für die abgebildeten Personen herzustellen, soweit die Aufnahmen eine unüberschaubare Zahl von Menschen aufweisen oder die Aufnahme einer einzelnen Person lediglich als Beiwerk zu qualifizieren ist. In diesem Fall ist der Veranstalter berechtigt, die Aufnahmen in jeder Art und Weise umfassend in allen bekannten und zukünftigen Medien zu nutzen oder nutzen zu lassen, insbesondere zur Berichterstattung in allen Medien eingeschlossen Internet, auf Ton- oder Bildtonträgern sowie zur Bewerbung vom Autokino Geestland, zur Werbung von Sponsoren und zu allen sonstigen Geschäftstätigkeiten des Veranstalters und seiner verbundenen Unternehmen. Sämtliche Rechte dürfen zu vorstehenden Zwecken auch auf Dritte übertragen werden.

 

13. ANWENDBARES RECHT, SALVATORISCHE KLAUSEL

13.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen deutschem Recht. Gerichtsstand ist Bremerhaven.

13.2. Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so gilt § 306 BGB.

 

14. PFANDSAMMELN

Auf dem gesamten Autokino-Gelände ist das professionelle Sammeln von Pfandflaschen und bepfandeten Bechern strengstens verboten und wird strafrechtlich verfolgt.